Niederländische Antillen
Die Niederländischen Antillen kann man schon gar nicht mehr als klassische Steueroase sehen. Denn als Anleger sollte man hier ganz und gar legale Absichten haben, wenn man vorhat dort sein Geld anzulegen.
Die Verschwiegenheitspflicht in Gelddingen ist zwar ein strenges Gewohnheitsrecht. Doch es gibt kein gesetzlich verankertes Bankgeheimnis, zudem hatten die Antillen Anfang 2006 der OECD zugesichert, steuerschädliche Praktiken zu unterbinden.
Interessant ist einzig und allein das „Übersee-Klein-Amsterdam“ Abkommen, - also das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Mutterland Niederlande. Dadurch können über die Niederlande Gewinne oder Lizenzeinnahmen quellensteuerfrei bzw. ermäßigt auf die Karibikinseln transferiert werden. Wer aber nicht in den Niederlanden geschäftlich zu tun hat, sollte sich im Grunde eine andere Steueroase suchen.
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